Verkaufsoffener Sonntag im Advent 2026

Land wählen: Das Werkzeug zeigt, welche der vier Adventssonntage das Landesgesetz zulässt und welche Städte sie schon freigegeben haben.

Noch bis 1. Advent 2026, 29. November 2026

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Adventssonntage 2026 in Nordrhein-Westfalen

4 von 4 möglich

Für die ganze Stadt nur ein Adventssonntag; in Bezirken je einer, zusammen höchstens zwei.

1. Advent, So., 29. Novembermöglich, mit Einschränkung
2. Advent, So., 6. Dezembermöglich, mit Einschränkung
3. Advent, So., 13. Dezembermöglich, mit Einschränkung
4. Advent, So., 20. Dezembermöglich, mit Einschränkung
So wird gerechnet
Von Städten in Nordrhein-Westfalen freigegebene Adventssonntage 2026
DatumStadtGebietUhrzeit
So., 6. DezemberAachenStadtbezirk Mitte (Innenstadt innerhalb des Grabenrings und angrenzende Bereiche)13-18 Uhr
So., 6. DezemberAachenStadtteil Burtscheid13-18 Uhr
So., 13. DezemberAachenStadtbezirk Brand13-18 Uhr
So., 13. DezemberBergisch GladbachOrtsteil Stadtmitte (laut Lageplan)13-18 Uhr
So., 6. DezemberBielefeldStadtbezirk Brackwede13-18 Uhr
So., 6. DezemberBielefeldStadtbezirk Heepen13-18 Uhr
So., 13. DezemberBielefeldStadtbezirk Mitte (Innenstadt)13-18 Uhr
So., 20. DezemberBochumStadtbezirk Mitte, Teilbereich Bochum-Innenstadt13-18 Uhr
So., 20. DezemberDuisburgBezirk Mitte (Duisburger City)13-18 Uhr
So., 20. DezemberDürenInnenstadt (gemäß Einzelhandelskonzept)13-18 Uhr
So., 29. NovemberDüsseldorfInnenstadt (Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt)13-18 Uhr
So., 6. DezemberDüsseldorfStadtteile Benrath, Eller, Kaiserswerth, Oberkassel und Pempelfort (laut Lageplänen)13-18 Uhr
So., 29. NovemberEssenStadtteil Altenessen13-18 Uhr
So., 29. NovemberEssenStadtteil Borbeck13-18 Uhr
So., 29. NovemberEssenStadtteil Kupferdreh13-18 Uhr
So., 29. NovemberEssenStadtteil Steele13-18 Uhr
So., 29. NovemberEssenStadtteil Werden13-18 Uhr
So., 13. DezemberEssenEssener Innenstadt13-18 Uhr
So., 13. DezemberEssenStadtteil Rüttenscheid13-18 Uhr
So., 29. NovemberGelsenkirchenStadtteil Gelsenkirchen-Horst13-18 Uhr
So., 6. DezemberGelsenkirchenStadtteil Gelsenkirchen-Altstadt13-18 Uhr
So., 29. NovemberGüterslohOrtsteil Isselhorst13-18 Uhr
So., 13. DezemberHammStadtbezirk Hamm-Mitte (Innenstadt)13-18 Uhr
So., 13. DezemberIserlohnStadtteil Letmathe (Innenstadtbereich, Fußgängerzone Hagener Straße)13-18 Uhr
So., 29. NovemberKrefeldKrefeld-Hüls (zentraler Versorgungsbereich)13-18 Uhr
So., 29. NovemberKrefeldKrefeld-Uerdingen (zentraler Versorgungsbereich)13-18 Uhr
So., 13. DezemberKrefeldKrefeld-Innenstadt (zentraler Versorgungsbereich)13-18 Uhr
So., 6. DezemberKölnInnenstadt13-18 Uhr
So., 13. DezemberKölnStadtteil Porz-Mitte13-18 Uhr
So., 29. NovemberLeverkusenStadtteil Wiesdorf13-18 Uhr
So., 6. DezemberLeverkusenStadtteil Opladen13-18 Uhr
So., 6. DezemberLeverkusenStadtteil Schlebusch13-18 Uhr
So., 29. NovemberLünenTeilbereiche Lünen-Mitte und Lünen-Nord (u. a. Langestraße, Marktstraße, Willy-Brandt-Platz, Münsterstraße)13-18 Uhr
So., 20. DezemberMarlEinkaufszentrum in Marl-Mitte (laut Lageplan)13-18 Uhr
So., 13. DezemberMoersMoers-Mitte13-18 Uhr
So., 29. NovemberMönchengladbachStadtteil Rheindahlen-Mitte (Mühlentorplatz, St.-Helena-Platz, Kleiner Driesch u. a.)13-18 Uhr
So., 13. DezemberMönchengladbachStadtteil Gladbach (Hindenburgstraße zwischen Europaplatz und Alter Markt, Bismarckstraße u. a.)13-18 Uhr
So., 13. DezemberMönchengladbachStadtteil Rheydt (Hauptstraße, Markt, Marktstraße, Friedrich-Ebert-Straße u. a.)13-18 Uhr
So., 29. NovemberNeussInnenstadt13-18 Uhr
So., 6. DezemberOberhausenStadtteil Schmachtendorf13-18 Uhr
So., 13. DezemberOberhausenNeue Mitte (Einkaufszentrum an der Centroallee)13-18 Uhr
So., 29. NovemberPaderbornInnenstadt innerhalb des Inneren Rings13-18 Uhr
So., 6. DezemberPaderbornStadtbezirk Schloß Neuhaus (Residenzstraße, Schloßstraße, Bielefelder Straße, Hatzfelder Platz)13-18 Uhr
So., 13. DezemberRecklinghausenAltstadt (innerhalb des Walls)13-18 Uhr

Erstellt von Radif Partners · Methode · Gesetze und Verordnungen geprüft am 29. Oktober 2026

Der Advent ist die Zeit, in der sich die sechzehn Länder am deutlichsten unterscheiden. Sachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt lassen alle vier Adventssonntage zu, mit Grenzen: In Berlin ist Heiligabend an einem Sonntag gesperrt, in Brandenburg dürfen höchstens zwei Tage in vier Wochen liegen. Nordrhein-Westfalen erlaubt für das ganze Stadtgebiet nur einen Adventssonntag, Thüringen wahlweise den ersten oder zweiten. Bayern und Rheinland-Pfalz sperren nur die Adventssonntage im Dezember; 2026 fällt der 1. Advent auf den 29. November 2026 und ist dort deshalb möglich. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland lassen im Dezember nur den 1. Advent zu. Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sperren alle Adventssonntage. Dass die Adventszeit kein Freibrief ist, hat das Bundesverfassungsgericht 2009 entschieden, als es die Berliner Regel mit allen vier Adventssonntagen verwarf. Die Tabelle unten zeigt die Lage für 2026 Land für Land.

Die vier Adventssonntage 2026 in allen Ländern

Darf der Adventssonntag 2026 freigegeben werden? Nach den 16 Ladenöffnungsgesetzen
Land1. Advent
So., 29. November
2. Advent
So., 6. Dezember
3. Advent
So., 13. Dezember
4. Advent
So., 20. Dezember
Baden-Württembergneinneinneinnein
Bayernjaneinneinnein
Berlinjajajaja
Brandenburgjajajaja
Bremenneinneinneinnein
Hamburgneinneinneinnein
Hessenneinneinneinnein
Mecklenburg-Vorpommernjaneinneinnein
Niedersachsenneinneinneinnein
Nordrhein-Westfalenja, eingeschränktja, eingeschränktja, eingeschränktja, eingeschränkt
Rheinland-Pfalzjaneinneinnein
Saarlandjaneinneinnein
Sachsenjajajaja
Sachsen-Anhaltjajajaja
Schleswig-Holsteinneinneinneinnein
Thüringenja, eingeschränktja, eingeschränktneinnein

„Ja, eingeschränkt“ bedeutet in Nordrhein-Westfalen, dass die ganze Stadt nur einen der vier Sonntage freigeben darf, und in Thüringen, dass nur der erste oder der zweite in Frage kommt. In Brandenburg und Sachsen begrenzen Abstandsregeln die Zahl, auch wenn jeder einzelne Sonntag erlaubt ist.

2027: der 1. Advent im November

2027 ist der 1. Advent der 28. November 2027, der 4. der 19. Dezember 2027. Weil der 1. Advent wieder im November liegt, bleibt er in Bayern und Rheinland-Pfalz freigabefähig. Heiligabend fällt 2027 auf einen Freitag und spielt für die Sonntagsregeln keine Rolle.

Darf der Adventssonntag 2027 freigegeben werden? Nach den 16 Ladenöffnungsgesetzen
Land1. Advent
So., 28. November
2. Advent
So., 5. Dezember
3. Advent
So., 12. Dezember
4. Advent
So., 19. Dezember
Baden-Württembergneinneinneinnein
Bayernjaneinneinnein
Berlinjajajaja
Brandenburgjajajaja
Bremenneinneinneinnein
Hamburgneinneinneinnein
Hessenneinneinneinnein
Mecklenburg-Vorpommernjaneinneinnein
Niedersachsenneinneinneinnein
Nordrhein-Westfalenja, eingeschränktja, eingeschränktja, eingeschränktja, eingeschränkt
Rheinland-Pfalzjaneinneinnein
Saarlandjaneinneinnein
Sachsenjajajaja
Sachsen-Anhaltjajajaja
Schleswig-Holsteinneinneinneinnein
Thüringenja, eingeschränktja, eingeschränktneinnein

Einen Adventssonntag in Ihrem Land prüfen

Bayern, Sonntag, 29. November 2026

Freigabe möglich

Höchstzahl je Jahr4
Öffnungszeitzwischen 10 und 18 Uhr, höchstens 5 Stunden
Mögliche Sonntage 202644 / 52
Wer freigibtGemeinde durch Rechtsverordnung
Jeden Sonntag prüfen →

Mehr zu den Ländern mit den meisten Adventsterminen: Sachsen und Berlin. Das Urteil von 2009 im Wortlaut: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Dezember 2009, 1 BvR 2857/07 (Adventssonntage in Berlin).

Häufige Fragen

In welchen Ländern sind alle vier Adventssonntage möglich?

In Sachsen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sperrt das Landesgesetz keinen Adventssonntag. Grenzen gibt es trotzdem: Berlin schließt Heiligabend am Sonntag aus, Brandenburg erlaubt höchstens zwei Tage in vier Wochen, Sachsen höchstens zwei Sonntage in Folge. Ob eine Stadt die Möglichkeit nutzt, steht in ihrer Verordnung.

Ist der 4. Advent 2026 verkaufsoffen?

Der 4. Advent ist 2026 der 20. Dezember. Möglich ist er nur in Ländern, die Adventssonntage im Dezember nicht sperren: Sachsen, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und, als einziger Adventssonntag einer Stadt, Nordrhein-Westfalen. In Bayern, Hessen, Hamburg und den übrigen Ländern bleibt er geschlossen.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zum Advent entschieden?

Am 1. Dezember 2009 erklärte es die Berliner Regel, die Geschäfte an allen vier Adventssonntagen öffnen ließ, für unvereinbar mit dem Sonntagsschutz des Grundgesetzes (1 BvR 2857/07). Die Sonntagsöffnung muss die Ausnahme bleiben. Seitdem geben auch Länder ohne ausdrückliches Verbot nicht mehr alle Adventssonntage frei.

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Amtliche Quellen dieser Seite

Erstellt von

Herausgeber eines unabhängigen Kalenders der verkaufsoffenen Sonntage, der jede Freigabe auf die Verordnung der Gemeinde zurückführt

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Stand 2026, Ladenöffnungsgesetze der 16 Länder geprüft am